|
||||||||||
Abgezockt im Internet - und das noch ganz legal... |
||||||||||
|
||||||||||
|
Partner: Symptome bei Krankheit |
Die rechtliche LageDie Abmahnung kann nach drei verschiedenen Methoden erfolgen. Der entgangene GewinnDer VerletzergewinnoderDie Schadensberechnung nach Lizenzanalogie
Der entstandene Schaden nach der Lizenzanalogie wird am häufigsten angewandt, denn die Berechnung eines möglichen entgangenen Gewinns oder des Verletzergewinns ist nicht immer einfach und bei privaten Seiten, die ohne Gewinnabsicht betrieben werden, erst gar nicht möglich. Bei der Lizenzanalogie geht es darum, was der Betreiber einer Webseite hätte zahlen müssen, wenn er die Bilder rechtlich korrekt erworben hätte. Um das genau ermitteln zu können wird vom Gesetzgeber eine Liste herangezogen, und zwar die Sätze der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM). Hier kann man nachlesen, was ein Bild für einen bestimmten Zeitraum kosten würde. Die Art des Bildes, ob es zum Beispiel nur ein fotografierter Gegenstand oder eine Landschaft oder ein künstlerisches Werk ist, spielt dabei erstmal keine Rolle. Es kann zwar bei einer gerichtlichen Entscheidung als Minderungsgrund angesehen werden, aber wie gesagt "kann"! Dazu kommen noch diverse Aufschläge, die verlangt werden dürfen und die es erst noch richtig teuer machen. Solche Beispiele kann man im Internet nachlesen. Geben Sie dazu einfach das Suchwort "Lizenzanalogie" in eine Suchmaschine ein. Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass ich an dieser Stelle nicht auf solche Webseiten verweise. Denn dort liest man unterschiedliche Dinge. Und diese Seite soll ja nur ein allgemeiner Ratgeber sein. Die Entscheidung im Fall einer Abmahnung müssen Sie letztlich selbst treffen! |
|||||||||