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Abgezockt im Internet - und das noch ganz legal... |
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Die BeweislageIch gehe jetzt hier der Einfachheit halber einmal nur von Fotos aus. Das trifft natürlich genauso auf alle anderen Fälle zu. Die Fotos müssen zum Zeitpunkt der Beweissicherung auf der Webseite dargestellt sein. Allein das Befinden auf dem Server oder das Auffinden in einer Suchmaschine ist nicht ausreichend. Sie müssen direkt durch Ausstellung auf der Webseite für die Allgemeinheit sichtbar sein. Ein sofortiges Entfernen nach der Beweissicherung nützt nichts, denn die Seiten sind ja dann noch im Cache der Suchmaschinen auffindbar. Die Originalfotos müssen im Besitz des Geschädigten sein, das hat er zu beweisen. Gehen Sie davon aus, der Geschädigte weiss, wie man vorzugehen hat (weil er es wohl nicht zum ersten mal macht) und hat unter Zeugen sämtliche Beweise gesichert. Achtung! Auch Bildausschnitte, Verkleinerungen oder jegliche andere Bildbearbeitung sind verboten. Durch ein Verfahren, welches die Pixel eines Fotos abgleicht, kann auch das ganz leicht festgestellt werden.
Also wenn all diese Sachen zutreffen, dann hat man wohl schlechte Karten! Jetzt gibt es drei Möglichkeiten.
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