Abgezockt im Internet - und das noch ganz legal...

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Die Beweislage



Ich gehe jetzt hier der Einfachheit halber einmal nur von Fotos aus. Das trifft natürlich genauso auf alle anderen Fälle zu.


Die Fotos müssen zum Zeitpunkt der Beweissicherung auf der Webseite dargestellt sein. Allein das Befinden auf dem Server oder das Auffinden in einer Suchmaschine ist nicht ausreichend. Sie müssen direkt durch Ausstellung auf der Webseite für die Allgemeinheit sichtbar sein. Ein sofortiges Entfernen nach der Beweissicherung nützt nichts, denn die Seiten sind ja dann noch im Cache der Suchmaschinen auffindbar.


Die Originalfotos müssen im Besitz des Geschädigten sein, das hat er zu beweisen.

Gehen Sie davon aus, der Geschädigte weiss, wie man vorzugehen hat (weil er es wohl nicht zum ersten mal macht) und hat unter Zeugen sämtliche Beweise gesichert.


Achtung! Auch Bildausschnitte, Verkleinerungen oder jegliche andere Bildbearbeitung sind verboten. Durch ein Verfahren, welches die Pixel eines Fotos abgleicht, kann auch das ganz leicht festgestellt werden.

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Also wenn all diese Sachen zutreffen, dann hat man wohl schlechte Karten! Jetzt gibt es drei Möglichkeiten.
  1. Sie ignorieren die Mahnung und warten ab, was auf sie zukommt. Ist der Geschädigte allerdings im Recht, dann kann das am Ende richtig teuer werden. Denn nach Ablauf der ersten Frist wird dann meist ein Anwalt eingeschaltet, den Sie dann auch noch mitbezahlen müssen. Kommt es zu einer gerichtlichen Entscheidung und diese fällt negativ für Sie aus, dann bedeutet das weitere Kosten.
  2. Sie haben eine Rechtsschutzversicherung die Internetrecht mit abdeckt, dann legen Sie das Schreiben zur Prüfung unbedingt einem sachkundigen Anwalt vor. Dieser kann prüfen, ob Formfehler vorliegen, ob die Forderung zu hoch ist, ob man eine Fristverlängerung beantragen kann o.ä.
    Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben können Sie natürlich auch einen Anwalt konsultieren, um sich einen Rat zu holen, wie Sie vorgehen sollten. Nach meinen Anfragen und Recherchen kostet die Stunde allerdings ca. 190 Euro + Mehrwertsteuer.
  3. Die letzte Möglichkeit ist, sich privat mit dem Geschädigten in Verbindung zu setzen und zu verhandeln. Erklären Sie ihre Situation, entfernen Sie sofort die Bilder, entschuldigen sich und versuchen sich auf einer vernünftigen Basis zu einigen.